Voraussetzungen
In der vereinseigenen Ultraleicht-Flugschule kann die Ausbildung jederzeit begonnen werden. Sie sind nicht an bestimmte Kurszeiten gebunden.
Die Ausbildung kann mit 16 Jahren begonnen werden. Die Lizenz wird frühestens im Alter von 17 Jahren ausgehändigt.
Vor Beginn der Ausbildung muss lediglich ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis vorliegen. Dann kann es schon los gehen.
Alles andere wird während der Ausbildung erledigt.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst die Fächer ( § 42 Abs. 3 LuftPersV )
- Luftrecht
- Flugfunk
- Navigation
- Meteorologie
- Verhalten in besonderen Fällen
- Technik und allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- eine pyrotechnische Einweisung
Das Sprechfunkzeugnis wird gleich zu Beginn der Ausbildung gesondert erworben.
Die pyrotechnische Einweisung wird ebenfalls unabhängig von der übrigen Theorieausbildung durchgeführt.
Die Theorieprüfung und evtl. notwendige Nachprüfungen müssen innerhalb von 18 Monaten ab Beginn der ersten Prüfung abgelegt werden. Wiederholungen in einzelnen Fächern sind auf dreimal begrenzt. Ab dem Datum des letzten Teils der bestandenen Theorieprüfung bleiben 3 Jahre Zeit bis zur Praxisprüfung. Die Theorieprüfung findet in Friedrichshafen statt.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst 30 Flugstunden, davon mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug ( § 42 Abs. 4 LuftPersV ).
In der praktischen Ausbildung werden Starts und Landungen, Außenlandungen sowie die Beherrschung des UL in besonderen Flugzuständen geübt. Zur Ausbildung gehören außerdem mindestens 2 Überlandflüge mit Fluglehrer über mindestens 200 km mit Zwischenlandung.
Bewerber mit Flugerfahrung auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern können bis zu 20 Flugstunden auf die praktische Ausbildung auf dem UL anrechnen lassen.
Flugerfahrung auf schwerkraftgesteuerten ULs (Trike) wird mit bis zu 5h angerechnet. Für Inhaber einer PPL gelten stark vereinfachte Anforderungen.
Spätestens 3 Jahre nach dem Ablegen der Theorieprüfung muss die praktische Prüfung abgelegt werden.
Mit dem Ablegen der praktischen Prüfung endet die Ausbildung.
Passagierberechtigung
Der frisch gebackene Ultraleichtpilot darf zunächst keine Passagiere mitnehmen. Für die sog. Passagierberechtigung muss der Neuling nach Scheinerhalt noch einige Überlandflüge nachweisen.
Nach fünf Überlandflügen, davon zwei mit Fluglehrer, steht dem Spaß zu zweit nichts mehr im Weg.
Im Übrigen gilt für die Mitnahme von Passagieren die sogenannte 90-Tage-Regel. Danach dürfen Passagiere nur mitgenommen werden, wenn der verantwortliche Luftfahrzeugführer innerhalb der letzten 90 Tage mindestens 3 Starts und Landungen auf demselben oder einem ähnlichen Flugzeug durchgeführt hat (§122 Abs. 1 LuftPersV).
Diese Regel gilt für alle Piloten von Motorflugzeugen, unabhängig von Lizenz oder Flugzeugklasse.
Die Ultraleicht-Flugschule im LSC
Unmittelbar nach der Gründung der Abteilung Ultraleichtflug im LSC im Jahre 2006 wurde damit begonnen eine Flugschule einzurichten.
Die Formalitäten waren schnell erledigt, die Infrastruktur und die Fluglehrer waren bereits vorhanden und so konnten sehr bald die ersten Flugschüler ausgebildet werden.
Derzeit arbeitet die Flugschule mit vier Fluglehrern. Die Anzahl der Flugschüler variiert, gegenwärtig befinden sich zehn Flugschüler in Ausbildung. Als Schulflugzeuge werden eine C-42 und eine Ekolot JK-05 „Junior“ eingesetzt.
Kontakt: Frank Fischer +49 175 2911093 ultraleicht@luftsport-fn.de
Ausbildungsleiter: Stephan Engelking +49 172 5446954 ausbildung-ul@luftsport-fn.de