Ausbildung Segelflug

Ein Flug als Passagier im doppelsitzigen Segelflugzeug ist die beste Art, den Sport kennen zu lernen. Dies bietet sich vor allem an den Wochenenden an. Hierzu einfach beim Vorstand Segelflug melden. Nur Mut – der LSC freut sich über Interessenten! In zweisitzigen Flugzeugen beginnt auch die Ausbildung. Segelflugzeuge werden mit einer Winde oder einem Schleppflugzeug in die Luft gebracht. Das erfordert die Mithilfe anderer Vereinskameraden – somit ist Segelflug auch ein Teamsport. Unter Anleitung eines ausgebildeten Fluglehrers übernimmt der Schüler nach und nach die Aufgaben des Piloten, bis er alle wichtigen Flugmanöver sicher beherrscht. Nach dem ersten Alleinflug lernt der Schüler thermische Aufwinde optimal zu nutzen.

Ist Segelfliegen sicher?

Der Einsatz modernster Technik bei der Konstruktion und Wartung der Flugzeuge sichert den störungsfreien Flugbetrieb. Durch sorgfältige Aus- und Weiterbildung der Piloten wird das Risiko sehr minimiert. Mit der notwendigen Disziplin und dem Respekt vor dem Sport sind die Voraussetzungen für unfallfreies Fliegen gegeben.  

Wer kann fliegen lernen?

Frauen und Männer, Alt und Jung, Groß oder Klein. Die Ausbildung kann mit 14 Jahren begonnen werden und dauert je nach Engagement etwa zwei Jahre. Voraussetzung ist ein Tauglichkeitszeugnis eines Fliegerarztes. Entgegen vieler Befürchtungen reicht eine ganz normale, durchschnittliche Gesundheit aus, um diese Bescheinigung zu erhalten. Übrigens ist auch eine Brille längst kein Hinderungsgrund mehr, um fliegen zu dürfen.

Die Segelflugausbildung besteht aus 3 Ausbildungsschritten

Der erste Ausbildungsabschnitt

Zunächst werden neue Segelflugschüler mit den alltäglichen Dingen des Fliegerdaseins vertraut gemacht. Das beginnt mit dem Aushallen der Flugzeuge, dem Verhalten an einem Flugplatz und führt über die Außenkontrolle des Flugzeuges bis hin zur Erklärung der einzelnen Ruder, deren Wirkungsweise sowie dem „Startcheck“.

Und schon können die Neuen mit einem unserer Fluglehrer im doppelsitzigen Schulungsflugzeug zu den ersten Starts abheben. In der Luft geht es dann weiter mit dem Verhalten des Segelflugzeuges bei unterschiedlichen Ruderausschlägen, dem Geradeaus- und Kurvenflug und der Kontrolle des Flugzeuges bei Start und Landung. Der Fluglehrer fliegt dabei auf dem hinteren Sitz mit, demonstriert am Anfang, lässt den Flugschüler zunehmend alleine wirken, verbessert nur noch dann und wann, bis er schließlich gar nichts mehr zu tun braucht und der Flugschüler alleine fliegen kann. Etwa 50 bis 60 Flüge mit Fluglehrer gelten hierbei als Mindestmaß.

Nach einer Einweisung in besondere Flugzustände und einer Überprüfung durch einen zweiten Fluglehrer, folgt der aufregendste und wohl auch unvergesslichste Moment eines jeden Flugschülers: Der erste Alleinflug!

Nach drei Alleinflügen hat der Flugschüler die A-Prüfung bestanden.

Der zweite Ausbildungsabschnitt

Nach den ersten Alleinflügen im Doppelsitzer, steigt der Flugschüler auf ein einsitziges Flugzeug um. In der weiteren Ausbildung wird der Flugschüler hin und wieder durch einen Fluglehrer überprüft.

Der zweite Ausbildungsabschnitt beinhaltet steilere Kreisflüge, Schnellflug und besondere Verfahren im Landeanflug. Diese werden zunächst mit Fluglehrer geübt und schließlich unter Beobachtung des am Boden stehenden Fluglehrers selbständig durchgeführt.

Der dritte Ausbildungsabschnitt

Im dritten Ausbildungsabschnitt übt der Flugschüler alleine längere Flüge im thermischen Aufwind und sammelt fleißig Flugstunden für den Luftfahrerschein.
Für die praktische Prüfung sind mindestens 15 Stunden Gesamtflugzeit und mindestens 45 Starts/Landungen vorgeschrieben.

Bis dieser Ausbildungsstand erreicht ist, hat der Flugschüler in der Regel bereits zwei Sommerhalbjahre Schulungsbetrieb hinter sich gebracht. Fehlt noch das Winterhalbjahr und somit der theoretische Teil der Segelflugausbildung.

Die theoretische Prüfung gliedert sich in die Fächer
– Luftrecht („LR“)
– Menschliches Leistungsvermögen („HPL“)
– Meteorologie („Met“)
– Kommunikation („Kom“)
– Grundlagen des Fliegens(„GF“)
– Betriebl. Verfahren („BV“)
– Flugleistung und Flugplanung („FL/FP“)
– Allgemeine Luftfahrzeugkunde („ALK“)
– Navigation („Nav“)

Funksprechzeugnis

Eine weitere Voraussetzung für die Segelflugprüfung ist das Funksprechzeugnis.
Erst mit dem Funksprechzeugnis in der Tasche und erfolgreich abgelegter theoretischer Prüfung beim Luftamt kann der letzte Teil der praktischen Ausbildung in Angriff genommen werden : der 50 km Überlandflug.
Natürlich wird auch dies bei einer Überlandflug Einweisung mit dem Fluglehrer geübt!
Alternativ können auch 100 km im Doppelsitzer im Beisein des Fluglehrers geflogen werden.

Praktische Prüfung

Nun steht der praktischen Prüfung nichts mehr im Wege. Nach drei Prüfungsflügen mit einem Prüfer des Luftamtes ist der Pilot glücklicher Besitzer des Luftfahrerscheins für Segelflug LAPL(S) oder SPL.

Der Schein ist unbegrenzt gültig, solange die Flugtauglichkeit nachgewiesen wurde und die Mindestleistungen an Starts und Flugzeit erbracht wurden. Dafür muss man sich keinesfalls gleich ein eigenes Flugzeug kaufen, da der LSC, dem Ausbildungsstand entsprechend, das geeignete Fluggerät zur Verfügung stellt.

Wie teuer ist Segelfliegen?

Segelfliegen ist nicht teurer als andere Hobbies. Zur Mitgliedschaft im Verein kommen Kosten für die Theorieausbildung und Prüfungsgebühren. Der LSC bietet spezielle Schnuppermitgliedschaften an, in denen viele Kosten enthalten sind. Die Segelfluglehrer arbeiten ehrenamtlich. Das gesamte Equipment stellt der LSC seinen Mitgliedern zur Verfügung – auch die Flugzeuge. Für die Nutzung der Vereinsflugzeuge wird eine geringe Gebühr verlangt.

Also, einfach melden und ausprobieren!

Allgemeiner Kontakt: Dr. Franz-Georg Hey +49 176 22357980 segelflug@luftsport-fn.de